Steuerlast senken mit Denkmalimmobilien

Mit der Sonder-AfA, der Denkmal-AfA und dem Sonderabgabenabzug bei Denkmal-Projekten könne Sie Steuern sparen, wenn Sie eine hohe Steuerbelastung haben.
Wir beraten Sie gerne dazu.

Proven Expert Deutsche Monumentum Immobilienmakler

Ihre Vorteile im Überblick

Sonder-AfA bei Kapitalanlegern / Vermietung (gem. § 7i EStG):

Auf begünstigte Herstellungskosten (wohnungsabhängig maximal bis zu ca. 62 % des Kaufpreises):

  • im Herstellungsjahr und in den folgenden 7 Jahren: 9,0 % p.a.
  • in den folgenden 4 Jahren: 7,0 % p.a.
  • Sonder-AfA über 12 Jahre auf den Betrag der begünstigten Kosten: 100 %

Zusätzlich zur Sonder-AfA für die nicht begünstigten Herstellungskosten und Kosten der Altsubstanz AfA: 2,5 % p.a. über 40 Jahre (hier: Gebäude mit Fertigstellung vor dem 01.01.1925)

Sonderausgaben-Abzug bei Eigennutzern (gem. § 10f EStG):

Auf begünstigte Kosten des Kaufpreises (wohnungsabhängig maximal bis zu ca. 62 % des Kaufpreises):

  • im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahmen und in den folgenden 9 Jahren: 9 % p.a.
  • insgesamt über 10 Jahre ergeben sich: 90 %
  • Sonderausgabenabzug über 10 Jahre auf den Betrag der begünstigten Kosten: 90 %

Zusätzlich zu beachten hinsichtlich des Sonderausgabenabzugs:

  • Nur für eigenes Gebäude nutzbar
  • Nutzung zu eigenen Wohnzwecken erforderlich
  • Altfälle: Nicht zulässig im Zusammenhang mit früherer Nutzung § 10e EStG bzw. Eigenheimzulage
  • Objektbeschränkung: Nur ein Objekt pro Steuerpflichtigen
Deutsche Monumentum
Elbinger Straße 38D, 76139 Karlsruhe
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