Ihre Vorteile im Überblick
Sonder-AfA bei Kapitalanlegern / Vermietung (gem. § 7i EStG):
Auf begünstigte Herstellungskosten (wohnungsabhängig maximal bis zu ca. 62 % des Kaufpreises):
- im Herstellungsjahr und in den folgenden 7 Jahren: 9,0 % p.a.
- in den folgenden 4 Jahren: 7,0 % p.a.
- Sonder-AfA über 12 Jahre auf den Betrag der begünstigten Kosten: 100 %
Zusätzlich zur Sonder-AfA für die nicht begünstigten Herstellungskosten und Kosten der Altsubstanz AfA: 2,5 % p.a. über 40 Jahre (hier: Gebäude mit Fertigstellung vor dem 01.01.1925)
Sonderausgaben-Abzug bei Eigennutzern (gem. § 10f EStG):
Auf begünstigte Kosten des Kaufpreises (wohnungsabhängig maximal bis zu ca. 62 % des Kaufpreises):
- im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahmen und in den folgenden 9 Jahren: 9 % p.a.
- insgesamt über 10 Jahre ergeben sich: 90 %
- Sonderausgabenabzug über 10 Jahre auf den Betrag der begünstigten Kosten: 90 %
Zusätzlich zu beachten hinsichtlich des Sonderausgabenabzugs:
- Nur für eigenes Gebäude nutzbar
- Nutzung zu eigenen Wohnzwecken erforderlich
- Altfälle: Nicht zulässig im Zusammenhang mit früherer Nutzung § 10e EStG bzw. Eigenheimzulage
- Objektbeschränkung: Nur ein Objekt pro Steuerpflichtigen